KH Immobilien – Kevin Hamann Empfehlungsprogramm

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Empfehlungsprogramm von Kevin Hamann Immobilien, Markhege 96, 44265 Dortmund.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm von Kevin Hamann Immobilien (nachfolgend „Anbieter"). Ergänzend gilt der Tippgeber-Vertrag; bei Widersprüchen gehen dessen Regelungen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Teilnahme

(1) Teilnehmen können unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen ab 18 Jahren sowie juristische Personen.

(2) Die Teilnahme kommt durch vollständige Registrierung und Bestätigung dieser Bedingungen sowie des Tippgeber-Vertrags zustande. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht; der Anbieter kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(3) Die bei der Registrierung angegebenen Daten müssen zutreffend und vollständig sein und sind bei Änderungen zu aktualisieren.

§ 3 Empfehlungslink

(1) Jeder Teilnehmer erhält einen persönlichen Empfehlungslink, der seinen Namen in URL-tauglicher Form enthält.

(2) Der Link ist personengebunden und darf nicht an Dritte zur eigenständigen Nutzung übertragen werden.

(3) Der Anbieter behält sich vor, Links zu deaktivieren, wenn ein Verstoß gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht vorliegt.

§ 4 Erlaubte Nutzung und Werbematerialien

(1) Der Teilnehmer darf seinen Empfehlungslink über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste, E-Mail oder sonstige Kanäle teilen, soweit er dabei die Vorgaben dieser Bedingungen und das geltende Wettbewerbsrecht beachtet.

(2) Der Anbieter stellt dem Teilnehmer auf dessen persönlicher Tippgeber-Seite Werbematerialien zur Verfügung, insbesondere Textvorschläge und Vorlagen für Beiträge in sozialen Netzwerken. Der Anbieter räumt dem Teilnehmer für die Dauer der Teilnahme ein einfaches, nicht übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht ein, diese Materialien unverändert zum Zweck der Empfehlung zu verwenden.

(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen, die den Inhalten der vom Anbieter bereitgestellten Landingpages und Werbematerialien entsprechen. Eigene, davon abweichende Aussagen über Leistungen, Preise, Bewertungen oder Ergebnisse des Anbieters sind unzulässig.

(4) Eine inhaltliche Veränderung der bereitgestellten Materialien sowie deren Verwendung über den Zweck des Empfehlungsprogramms hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

§ 5 Unzulässige Nutzung

Untersagt sind insbesondere:

  • unaufgeforderte Werbung per E-Mail, Telefon oder Messenger gegenüber Personen ohne deren Einwilligung (§ 7 UWG);
  • der Einsatz des Links in bezahlter Werbung, insbesondere in bezahlter Suchmaschinenwerbung auf Marken- oder Namensbegriffe des Anbieters;
  • die Nutzung auf Gutschein-, Cashback- oder Vergleichsportalen ohne gesonderte Zustimmung in Textform;
  • Selbstempfehlungen sowie die Nutzung fingierter Identitäten oder automatisierter Verfahren;
  • Darstellungen, die über die Verwendung der bereitgestellten Materialien hinaus den Eindruck erwecken, der Teilnehmer handele im Namen oder Auftrag des Anbieters oder sei selbst als Makler tätig.

§ 6 Verfügbarkeit des Programms

(1) Der Anbieter stellt die Programmseiten unentgeltlich zur Verfügung und bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit oder auf eine bestimmte technische Funktionalität besteht nicht.

(2) Vorübergehende Einschränkungen können sich insbesondere durch Wartungsarbeiten, technische Störungen, Ausfälle eingesetzter Dienstleister oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters ergeben.

(3) Ist die technische Zuordnung einer Empfehlung aufgrund einer Störung nachweislich unterblieben, wird der Anbieter die Empfehlung auf Nachweis des Teilnehmers hin nachträglich berücksichtigen.

(4) Die gesetzliche Haftung des Anbieters, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleibt unberührt.

§ 7 Vergütung

Die Höhe, Entstehung und Fälligkeit der Provision richten sich ausschließlich nach § 3 des Tippgeber-Vertrags. Angaben zu durchschnittlichen Beträgen auf den Programmseiten sind unverbindliche Richtwerte aus vergangenen Vermittlungen und stellen keine Zusage einer bestimmten Höhe dar. Gleiches gilt für den auf den Programmseiten bereitgestellten Provisionsrechner: Dieser dient ausschließlich der Veranschaulichung, rechnet mit einem beispielhaften Provisionssatz und berücksichtigt weder den im Einzelfall vereinbarten Satz noch die tatsächlich gezahlte Provision.

§ 8 Laufzeit, Änderungen und Beendigung

(1) Die Teilnahme ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendbar; im Übrigen gilt § 5 des Tippgeber-Vertrags.

(2) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen in Textform ändern. Widerspricht der Teilnehmer nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.

(3) Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von einer Änderung oder Beendigung unberührt.

§ 9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Empfehlungsprogramms.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

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Kevin Hamann Immobilien

Verkauf mit Herz und Verstand. Immobilienökonom (GdW), systemischer Coach und Makler in Dortmund & Umgebung.

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